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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungs- und
Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes
mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Alle vom anderen Vertragsteil
gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden;
sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart
wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen
für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht
widersprechen. Verträge und unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle
unwirksamer Regelungen gilt das als vereinbart, wodurch der
wirtschaftlich Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich
erreicht wird.
Angebot
Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die Auftragsdaten die dem Angebot zugrunde
liegen, unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten keine
Mehrwertsteuer. Sie gelten zzgl. Versandkosten. Kosten, die
durch nachträgliche von dem Besteller veranlasste Änderungen
bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter
Fertigungsstillstand, sind vom Besteller zu übernehmen. Als
Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw.
Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung
von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke
und ähnliche Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst hat,
sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Besteller zu
bezahlen.
Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich
für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der
schriftliche Auftrag des Bestellers oder unsere schriftliche
Auftragsbestätigung.
Lieferung
Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der
schriftlichen Auftragserteilung und aller Vorlagen bis 9 Uhr bei
uns eingegangen, die für die Produktion notwendig sind. Wir
geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an.
Werktage sind von Montags bis Freitags, ausgenommen Feiertage.
Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor.
Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nur nach einer
schriftlichen Versandvorschrift des Bestellers, die bei
Auftragserteilung vorliegen muss. Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das
Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt
worden ist. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten
Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich
eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei
denn, dieser Fristablauf beruft auf Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik,
Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse,
die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese
Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung
des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Solches
gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Wenn
dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres
Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht, ist er unter
Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle
Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% von
Hundert vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der
infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht
vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch
des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung
entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% von Hundert des
Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat
berechnet. Fixe Liefertermine (§ 361 BGB) sind nur dann
verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den
Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Die Einhaltung der
Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des
Bestellers voraus.
Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des
Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann,
wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche andere
Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr und
Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf
seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige
versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht
die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den
Besteller über. Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder
Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei
uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr
erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gilt insbesondere
auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.
Beanstandungen
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen
Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre
Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich
schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger
Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden
Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das
gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Bestellers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.
Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer
Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens
spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen
müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht des
Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fälle von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6
Monaten. Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss
anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung
leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt
für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,
unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Schäden, die nicht an de Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag
Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum
Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung
Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen
für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige
Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen,
geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem
Auflagendruck. Sind wir verpflichtet, für die Herstellung des
vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt
sich unsere Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die
Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen. Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Archivierung
Vorlagen, Digitale Daten, Druckträger und andere zur
Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und
Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und
gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin
verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit
diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum
Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen
haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten
die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies
durch den Besteller vorzunehmen.
Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Besteller gerät in Verzug, wenn nicht spätestens nach einer
Woche nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat.
Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 6
Monate nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers
entsorgt.
Periodische Arbeiten
Verträge, die über periodische wiederkehrende Arbeiten
abgeschlossen werden, können nur mit einer Frist von mindestens
3 Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger oder Proofs
bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und
nicht ausgeliefert werden.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Recht, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüche Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum
Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind
berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen
Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstiger Schäden zu
versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung
nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den
Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch dritte Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu
benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach
Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur
Herausgabe verpflichtet.
Zahlung
Die Lieferung der Ware an Neukunden erfolgt durch Zahlung
(Brutto-Endpreise) per Nachnahme oder per Vorkasse. Die
Portopauschale von derzeit 6,- Euro gilt nur für Zahlung per
Vorkasse. Bei Zahlung per Nachnahme fallen die tatsächlichen
Portokosten der Deutschen Post AG an, zzgl. der
Nachnahmegebühren.
Bei häufigeren
Bestellungen kann auch eine Zahlung per Rechnung erfolgen. Die
Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch für
Teillieferungen ausgestellt werden. Der Besteller kann nur mit
einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen;
Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem
Besteller im übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB
bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gemäß
Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind. Wenn die Erfüllung
des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch
Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist oder
einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige
Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware
zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der
Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung
leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 4% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht
ausgeschlossen. Produktqualität und Dateivorlagen Für
Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist
der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine
Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der
Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den
Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht
bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht unseren
Vorgaben entsprechen, werden diese nicht für den Druck
aufbereitet. Der Kunde muss evtl. die Dateieinstellungen
korrigieren und uns erneut zusenden, bzw. werden diese
Korrekturen nach Absprache von uns ggf. gegen einen Aufpreis
vorgenommenDies gilt insbesondere für Dateien, die auf
RGB-Farben basieren oder keine CMYK-Farbprofile beinhalten,
Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht
eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw.
Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können nicht
beanstandet werden. Ein gesamter Farbauftrag von über 300% kann
ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. Dies ist ebenfalls
kein Reklamationsgrund. Korrekturdaten Nach Dateneingang
kontrollieren wir die Daten nach besten Wissen auf deren
Druckfähigkeit. Um Übertragungsfehler zu vermeiden, senden wir
einen „Softproof“ in Form einer Jpg.-Datei zur Ansicht per eMail.
an den Besteller. Dieser JPG-Proof ist nicht farbverbindlich, er
dient lediglich der inhaltlichen Datenkontrolle. Nach
Druckfreigabe haften wir nicht für eventuell übersehene
Datenfehler. Dieses gilt auch, wenn wir die Datenerstellung für
den Kunden übernommen haben. Farbabweichungen zwischen Softproof
und gedrucktem Endprodukt sind kein Reklamationsgrund.
Reklamationen für Farbabweichungen können nur bei korrekt
gelieferten Farbeinstellungen im jeweiligen Dokument
gewährleistet werden. Wird eine Druckvorlage von uns Erstellt,
übernehmen wir keine Haftung für Druckfarben, die nicht genau
vom Kunden Definiert wurden.
Salvatoresche
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Urkundenprozesses ist Hameln.
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